Nicht besonders logisch! Not very logical!
Im Moment versucht die Firma PRESSMAN TOY, eine der Lizenznehmerinnen des Mastermind®-Spiels, Online-Spiele, die ähnlich funktionieren - auch solche, die nicht so genannt werden - aus dem Internet zu verdrängen, indem eine Rechtsanwaltskanzlei Abmahnungen an Leute (in den USA) verschickt, die ein derartiges Onlinespiel auf ihrer Seite haben (de Graeve, Huddleson, Greenwell, fishnchips, McCollam, National Library of Virtual Manipulatives (NLVM))
Dazu nutzt PRESSMAN folgendes Schreiben (von deGraeve veröffentlicht, von mir übersetzt)
"Unser Klient ist darauf aufmerksam geworden, dass Sie ohne Genehmigung ein Onlinespiel auf Ihrer Webseite anbieten, das eine Kennzeichnung besitzt, die offensichtlich mit dem Warenzeichen MASTERMIND® unseres Klienten identisch ist. Darüber hinaus stimmt das Spielprinzip (game play) Ihres MASTERMIND-Spiels weitgehend mit PRESSMANs MASTERMIND® überein.
Ihre widerrechtliche Verwendung, das Kopieren und die Benutzung einer Marke, die praktisch identisch ist mit der Marke MASTERMIND®, ist dazu geeignet, die Öffentlichkeit zu dem Glauben zu verleiten, das betreffende Spiel und Ihre Website stammten von PRESSMAN bzw. seien von PRESSMAN ermächtigt, gefördert oder gebilligt. Es kann auch die besondere Qualität der Marke unseres Klienten beeinträchtigen. Darüber hinaus kann unser Klient angesichts des gleichartigen Spielprinzips Ihres MASTERMIND-Spiels nur zu dem Schluss kommen, dass Sie vorsätzlich versuchen, den guten Ruf unseres Klienten zu nutzen und Verwirrung bei den Verbrauchern zu stiften.
Ihre Handlungen stellen eine Verletzung des Markenrechts dar und sind als unlauterer Wettbewerb im Sinne des Lanham Act, 15 USC § 1125 (a) sowie gemäß den geltenden staatlichen Gesetzen einzustufen, die einen potenziellen Anspruch sowohl auf Unterlassung als auch auf Schadenersatz begründen. Unser Klient wird unmittelbar und unwiderruflich durch diese Handlungsweise geschädigt.
Im Namen von PRESSMAN fordern wir Sie daher auf:
- Unterzeichnen Sie eine Erklärung, dass Sie mit sofortiger Wirkung jede weitere Benutzung des MASTERMIND®-Spielprinzips und des MASTERMIND®-Warenzeichens sowie jedweder Kennzeichnung, die mit dem MASTERMIND®-Warenzeichen zu verwechseln ist, einschließlich der Kennzeichnung, die Sie gegenwärtig benutzen, unterlassen;
- Übergeben Sie uns eine Aufstellung sämtlicher Einnahmen, die Sie bis zum heutigen Datum durch die Nutzung des MASTERMIND®-Warenzeichens und -Spielprinzips erlangt haben;
- Entfernen Sie sofort alle Hinweise auf das übergriffige Spiel von Ihrer Webseite;
- Übergeben Sie uns eine Aufstellung sämtlicher Webseiten, auf welcher Sie das rechteverletzende MASTERMIND-Spiel und -Spielprinzip veröffentlicht bzw. eine Veröffentlichung genehmigt haben; veranlassen Sie diese Seiten, jede Nutzung des rechteverletzenden Spiels und Gameplays mit sofortiger Wirkung zu unterlassen; und
- Erklären Sie, das MASTERMIND®-Warenzeichen oder -Spielprinzip in Zukunft nicht mehr zu benutzen."
Um diesem, meines Erachtens, gedankenlosen, wenn nicht gar selbstschädigenden Treiben etwas entgegenzusetzen, veröffentliche ich hier einen Aufruf an die Verantwortlichen:
Sehr geehrte Verantwortliche von PRESSMAN TOY!
Ich hoffe, dass Sie nicht im Ernst glauben, dass Sie mehr Ihrer Spiele verkaufen, wenn sie verhindern, dass man dieses Spiel im Internet spielen kann! Anstatt Webmaster abzumahnen, die ein Spielchen nach Mastermind-Art auf ihrer Seite haben, sollten Sie lieber Werbung für Ihre Spiele machen, indem Sie sich durch zahlreiche Online-Versionen ein positives Image schaffen! Das wäre gute (und billige) Werbung und würde die Verkaufszahlen Ihrer Produkte ohne Zweifel steigern!!!
Deshalb sollten Sie lieber den Menschen dankbar sein, die diese Aufgabe für Sie übernehmen, anstatt sie mit Abmahnungen zu bedrohen!
Ich möchte außerdem zu bedenken geben, dass sich die staatliche Anerkennung des MASTERMIND-Warenzeichens Nr. 1,002,896 vom 28. Januar 1975, auf die Sie sich in Ihren Schreiben berufen, nicht auf Computerspiele erstreckt. Die von Ihnen am 4. Dezember 1997 beantragte Registrierung eines Warenzeichens auf Computerspiele unter dem Markennamen MASTERMIND ist laut TESS-Datenbank des US-Handelsnministeriums bisher nicht eingetragen.
Falls dieser kleine Feldzug eine käufliche Computer-Version von MASTERMIND® vorbereiten sollte, sehe ich dieser Ausgabe mit großen Erwartungen entgegen! Ich hoffe, Sie werden dabei dann die Erfahrungen und Ergebnisse der Menschen, die bisher Online-Versionen nach dem Prinzip von MASTERMIND® geschaffen haben, erfolgreich nutzen!
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Müller-Lütken
Dear responsible persons from PRESSMAN TOY!
I hope, you do not really believe that you could increase the sales of your MASTERMIND® games by preventing online-playing of games which are using the idea of MASTERMIND®! Instead of prosecuting people who are showing games similar to Mastermind® on their websites, you should create online versions of Mastermind®-like games by yourself to build a positive image of your company! That would be good (and cheap) advertisement and would increase the sales of your products for sure!!!
You should thank everybody taking over that business for you instead of prosecuting them!
Besides that I would also like to note that the federal registration of the MASTERMIND trademark No. 1,002,896 of 28 January 1975, to which you refer in your letter, does not extend to computer games. The registration of a trademark on computer games under brand name MASTERMIND is, according to TESS database of the Department of Commerce not yet registered.
If this little crusade should prepare a purchasable computer version of MASTERMIND®, I am looking forward to this issue with great expectations! I hope you will then successfully use the results and experiences of the people who have previously created online versions adapting the idea of MASTERMIND®!
Kind regards
Jürgen Müller-Lütken
Aktuelle Mastermind-Version von HASBRO
Wenn die Verantwortlichen allerdings damit erreichen wollen, dass das Bewusstsein dafür zunimmt, dass "Mastermind®" ein eingetragenes Warenzeichen ist, dessen Verwendung aus diesem Grunde nicht jedermann gestattet ist, dann finde ich die Vorgehensweise zumindest akzeptabel – obwohl sie dafür nicht gleich eine Anwaltskanzlei hätten beauftragen müssen; ein freundliches Anschreiben der Firma hätte ganz sicher in diesen Fällen genügt!
Jeder, der ein solches Spiel erstellt, sollte sein Spiel nicht "Mastermind" nennen, sondern Spiel "XYZ", das nach dem Prinzip des MASTERMIND®-Spiels funktioniert (meinetwegen auch noch mit dem Zusatz: von PRESSMAN TOY / INVICTA / HASBRO); er sollte vielleicht auch dazuschreiben, woher er die Spielidee hat, indem er auf den Erfinder sowie die Rechte-Inhaber des Originals hinweist.
Die Spielidee als solche kann nicht geschützt werden; jeder darf Spiele nach Mastermind®-Art erstellen, sie aber eben nur nicht so nennen. Es wäre das Ende des menschlichen Entwicklung, wenn Ideen geschützt werden könnten.
Dann käme womoglich noch jemand auf die Idee, sich das Rad patentieren zu lassen.
Eine andere Frage ist die, inwieweit das Gameplay (das "Look and Feel", das Aussehen und die Handhabung eines Spiels) in diesem Fall geschützt ist: MASTERMIND® wurde – anders als Tetris® oder Pacman® – nicht als Computer-Spiel erfunden und geschützt (PRESSMAN TOY hat zwar einen dahingehenden Antrag gestellt; aber es hat anscheinend noch keine Registrierung stattgefunden); es gibt meines Wissens nicht einmal eine offiziell (vom Rechteinhaber) erstellte Version von MASTERMIND®, auf die sich ein derartiger Schutzanspruch beziehen könnte.
Ob deshalb die Verwendung farbiger Punkte in Online-Versionen (auch wenn sie wie Stifte aussehen) ausreicht, um einen Anspruch auf Unterlassung oder Schadensersatz zu begründen, wage ich zu bezweifeln. Im Zweifelsfall sollte man eben Symbole verwenden.
Aber ich hoffe, die Rechte-Inhaber treiben es nicht auf die Spitze, sondern achten vielmehr auf ihren guten Ruf, der durch allzu pedantische Verfolgungsaktionen ganz sicher leidet. Die Hersteller von materiellen MASTERMIND®-Spielen sollten sich vielmehr freuen, dass ihre Produkte durch solche Online-Versionen (mit entsprechenden Kennzeichnungen) jede Menge kostenloser Werbung bekommen.
Wenn die MASTERMIND®-Rechteinhaber jedoch demnächst in das Geschäft mit digitalen Versionen von MASTERMIND® einsteigen wollen, sollten sie erst einmal eine entsprechende Software erstellen und sich die Rechte an dieser Version sichern; bis dahin werden andere die Geschäfte machen oder sich einfach am Erfolg ihrer Produkte freuen.
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